Der Mitgliedsbeitrag gilt für das gesamte Sportangebot des TSV Vorhalle 1879 e.V. Er setzt sich zusammen aus der einmaligen Aufnahmegebühr und dem monatlichen Beitrag und ist halbjährlich im März und September des Jahres fällig. Der Monatsbeitrag teilt sich in einen Grundbeitrag und einen Sportbeitrag der Abteilung auf. Die Abteilung können einen zusätzlichen Sonderbeitrag erheben. Für Kurse gelten die u.g. Bedingungen und Kosten.
Ein Austritt kann satzungsgemäß zum Halbjahresende oder zum Jahresende erfolgen und ist schriftlich anzuzeigen. Ein Austritt per E-Mail ist zur Zeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie für die Abmeldung unseren Vordruck. [Formularseite]
Gemäß dem Beschluß der Mitgliederversammlung gelten ab dem 01.01.2022 folgende Mitgliedsbeiträge:
| Personenkreis | Monatsbeitrag | Aufnahmegebühr |
| Kinder und Jugendliche | 6,00 Euro | 3,00 Euro |
| Erwachsene | 8,50 Euro | 5,00 Euro |
| Familien | 15,50 Euro | je Person s.o. |
| Eltern und Kind Gruppe | ||
| Kinderbeitrag | 6,00 Euro | 3,00 Euro |
| Elternbeitrag | 3,50 Euro | 3,00 Euro |
Sonstige Gebühren:
- Rechnungsgebühr 3,00 Euro
- Rücklastschrift 5,00 Euro
Die Basketballabteilung hat für die Mitglieder Sonderbeiträge beschlossen. Der TSV1879 zieht diese Beiträge im Rahmen des Beitrageinzugs in der jeweils gültigen Höhe mit ein. Selbstzahler werden um Beachtung dieser Sonderbeiträge gebeten.
Um Zeit und Kosten zu sparen bitten wir alle Mitglieder ihre Beiträge
per SEPA Basislastschrift einziehen zu lassen und dem TSV1879 ein entsprechendes Mandat zu erteilen.
Mitglieder die keine Lastschrifterlaubnis erteilt haben erhalten eine Rechnung. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine zusätzliche Rechnungsgebühr erhoben wird.
Hinweis: Die Stadt Hagen hat für die Nutzung der städtischen Hallen und Sportplätze, sowie die Hallenbäder und Lehrschwimmbecken eine Bewirtschaftungs- und Energieumlage (= Nutzungsgebühr) beschlossen. Beginnend mit dem 1.1.2018 werden diese Gebühren fällig. Der TSV1879 hat daher auf seiner Mitgliederversammlung bereits 2017 eine Anpassung der Beiträge beschlossen. Diese neuen Beiträge wurden ab dem 1.1.2018 gültig.
Kurse und Workshops siehe hier: Link
Die Teilnahme an Kursen und Workshops ist nur nach schriftlicher Anmeldung möglich. Dies gilt sowohl für Mitglieder als auch Nichtmitglieder.
- die Teilnehmer*innen erhalten eine Rechnung über die Kursgebühren. Bitte nutzen Sie die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung.
- die im Kursprogramm genannten Geühren gelten für 10 Wochen Standardkurse wenn nichts anderes angegeben ist.
- Nicht alle Kurse des Vorhaller Turn- und Spielvereines von 1879 e.V. sind erstattunsfähig durch Krankenkassen. Ob ein Kurs erstattungsfähig ist, muss vor dem Kursbeginn mit der Geschäftsstelle des Vereines geklärt werden. Es besteht kein Anspruch durch KursteilnehmerInnen auf die Qualifizierung eines Kurses, damit er erstattungsfähig wird.
- Über Gebühren für Workshops und die Kursgebühren sowie die Durchführung eines Kurses entscheidet der geschäftführende Vorstand. Kurse und Workshops sollen kostendeckend durchgeführt werden.