Mitgliedsbeitrag

Die Beiträge für das Jahr 2023 und 2024 werden auf der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen und mit dem Einzug umgesetzt. Rechnungszahler erhalten eine entsprechende Rechnung.

Beiträge für das Jahr 2022 wurden auf der Mitgliederversammlung am 28. November 2021 beschlossen. Die Tabelle unten zeigt die für das Jahr 2022 gültigen Beträge. Für das Jahr 2021 wurde nur der Grundbeitrag eingezogen. Für das Jahr 2022 gilt wieder der normale Beitrag in der gleichen Höhe wie 2019 und in den Vorjahren. Es erfolgte keine Erhöhung.

Hinweis: Die Stadt Hagen hat für die Nutzung der städtischen Hallen und Sportplätze, sowie die Hallenbäder und Lehrschwimmbecken eine Bewirtschaftungs- und Energieumlage (= Nutzungsgebühr) beschlossen. Beginnend mit dem 1.1.2018 werden diese Gebühren fällig. Der TSV1879 hat daher auf seiner Mitgliederversammlung bereits 2017 eine Anpassung der Beiträge beschlossen. Diese neuen Beiträge werden ab dem 1.1.2018 gültig.

In den unten genannten Kursbeiträgen sind diese Anpassungen noch nicht eingerechnet. Daher werden sich die genannten Kursbeiträge im Laufe des Jahres 2022 für den Bereich Schwimmen erhöhen.

Der Mitgliedsbeitrag gilt für das gesamte Sportangebot des TSV Vorhalle 1879 e.V. Er setzt sich zusammen aus der einmaligen Aufnahmegebühr und dem monatlichen Beitrag und ist halbjährlich im März und September des Jahres fällig. Der Monatsbeitrag teilt sich in einen Grundbeitrag und einen Sportbeitrag der Abteilung auf. Die Abteilung können einen zusätzlichen Sonderbeitrag erheben.

Ein Austritt kann satzungsgemäß nur zum Jahresende erfolgen und ist schriftlich anzuzeigen. Ein Austritt per E-Mail ist aus rechtlichen Gründen zur Zeit noch nicht möglich. Bitte nutzen Sie für die Abmeldung unseren Vordruck. [Formularseite]

Gemäß dem Beschluß der Mitgliederversammlung gelten ab dem 01.01.2022 folgende Mitgliedsbeiträge:

  Personenkreis Monatsbeitrag Aufnahmegebühr
       
  Kinder und Jugendliche 6,00 Euro 3,00 Euro
  Erwachsene 8,50 Euro 5,00 Euro
  Familien 15,50 Euro je Person s.o.
       
  Eltern und Kind Gruppe    
       
  Kinderbeitrag 6,00 Euro 3,00 Euro
  Elternbeitrag 3,50 Euro 3,00 Euro
       

Sonstige Gebühren:

  • Rechnungsgebühr 3,00 Euro
  • Rücklastschrift 5,00 Euro

Die Basketballabteilung innerhalb der BG Harkortsee hat für die Mitglieder Sonderbeiträge beschlossen. Der TSV1879 zieht diese Beiträge im Rahmen des Beitrageinzugs in der jeweils gültigen Höhe mit ein. Selbstzahler werden um Beachtung dieser Sonderbeiträge gebeten.

Die Schwimmabteilung hat für die Jahre 2018 – 2020 einen Sonderbeitrag von 1,00 Euro pro Mitglied im Monat beschlossen. Im Jahr 2021 wurde generell nur der Grundbeitrag eingezogen. Für das Jahr 2022 ist der Sonderbeitrag ausgesetzt. Ob der Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt notwendig ist, entscheidet die Mitgliederversammlung.

Um Zeit und Kosten zu sparen bitten wir alle Mitglieder ihre Beiträge
per SEPA Basislastschrift einziehen zu lassen und dem TSV1879 ein entsprechendes Mandat zu erteilen.

Mitglieder die keine Lastschrifterlaubnis erteilt haben erhalten eine Rechnung. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine zusätzliche Rechnungsgebühr erhoben wird.

Kurse und Workshops siehe hier: Link

Die Teilnahme an Kursen und Workshops ist nur nach schriftlicher Anmeldung möglich. Dies gilt sowohl für Mitglieder als auch Nichtmitglieder.

  1. die Teilnehmer*innen erhalten eine Rechnung über die Kursgebühren. Bitte nutzen Sie die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung bei der Märkischen Bank für die Zahlung.
  2. die im Kursprogramm genannten Geühren gelten für 10 Wochen Standardkurse wenn nichts anderes angegeben ist.
  3. Nicht alle Kurse des Vorhaller Turn- und Spielvereines von 1879 e.V. sind erstattunsfähig durch Krankenkassen. Ob ein Kurs erstattungsfähig ist, muss vor dem Kursbeginn mit der Geschäftsstelle des Vereines geklärt werden. Es besteht kein Anspruch durch KursteilnehmerInnen auf die Qualifizierung eines Kurses, damit er erstattungsfähig wird.
  4. Über Gebühren für Workshops und die Kursgebühren sowie die Durchführung eines Kurses entscheidet der geschäftführende Vorstand. Kurse und Workshops sollen kostendeckend durchgeführt werden.