Gemäß dem Beschluß der Mitgliederversammlung vom 6. März 2015 treten die o.g. Zusatzkosten im Rahmen der Beitragsordnung für Kurse und Workshops ab dem 1. Januar 2016 in Kraft.
- a) die oben genannten Geühren gelten für 10 Wochen Standardkurse wenn nichts anderes angegeben ist.
- b) Nicht alle Kurse des Vorhaller Turn- und Spielvereines von 1879 e.V. sind erstattunsfähig durch Krankenkassen. Ob ein Kurs erstattungsfähig ist, muss vor dem Kursbeginn mit der Geschäftsstelle des Vereines geklärt werden. Es besteht kein Anspruch durch KursteilnehmerInnen auf die Qualifizierung eines Kurse damit er erstattungsfähig wird.
- c) Über Gebühren für Workshops entscheidet der geschäftführende Vorstand. Workshops sollen kostendeckend durchgeführt werden.