Das Leben unserer Mitglieder und auch unseres Vereins wurde durch die Corona Pandemie stark verändert.
Alle Versuche den Sportbetrieb auch unter Corona Bedingungen aufrecht zu halten wurden immer wieder durch gesetzliche Vorgabe beendet. Gleichzeitig konnten wir keine reguläre Mitgliederversammlung durchführen – dies ist zwar durch den Gesetzgeber erlaubt, macht es aber für den Vorstand schwierig Beschlüsse durch die Mitglieder zu erwirken.
Insbesondere der Einzug der Beiträge für das Jahr 2020 wurde von einigen wenigen Mitgliedern beanstandet.
In diesem Bereich ist aber die Rechtslage für das Jahr 2020 eindeutig. Die Beiträge werden gemäß unserer Satzung durch die Mitgliederversammlung für das Folgejahr beschlossen. Im konkreten Fall bedeutet dies: Die Mitgliederversammlung 2019 hat für das Jahr 2020 die geltenden Beiträge bestätigt. Auch der Vorstand kann an diesem Beschluss nichts ändern.
Für das Jahr 2021 gibt es noch keinen Beschluss zu den Beiträgen.
Wir planen für den Sommer 2021 eine Mitgliederversammlung unter Corona Bedingungen und werden dort für das Jahr 2021 und 2022 die Beiträge gemäß Satzung beschließen.
Vorab hat der geschäftsführende Vorstand in seiner letzten Onlinekonferenz folgenden Vorschlag an die Mitgliederversammlung 2021 formuliert: Für das Jahr 2021 wird nur der Grundbeitrag berechnet. Für das Jahr 2022 gehen wir von normalem Sportbetrieb aus.
Zur Erinnerung, der TSV1879 unterscheidet zwischen einem allgemeinem Grundbeitrag und einen Sportartbeitrag. Der Grundbeitrag dient zur Deckung vieler allgemeiner Umlage- und Fixkosten für z.B. Geschäftsstelle, Vereinsheim und Gymnastikhalle, sowie Versicherungen und bestimmte Abgaben. Diese Kosten laufen unabhängig vom Sportbetrieb weiter und müssen vom Hauptverein gezahlt werden.
Für die Kosten, die für den Sportbetrieb entstehen greifen wir 2021 auf die Rücklagen zu. Mitglieder, die uns treu geblieben sind, werden so entlastet und ihre Beiträge aus 2020 werden sinnvoll verwendet. Bereits zu viel gezahlte Beiträge für 2021 werden wir erstatten, sobald die Mitgliederversammlung diesem Vorschlag zustimmt.
Vorhaller Turn- und Spielverein von 1879 e.V.
der Vorstand