Jeder Dritte engagiert sich in Deutschland. Das Ehrenamt ist aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken. Deshalb wird es vom Staat jetzt noch mehr steuerlich gefördert.
Freibeträge und Haftung
Die Übungsleiterpauschale soll um 300 Euro auf 2.400 Euro angehoben werden. Die Ehrenamtspauschale soll um 220 Euro auf 720 Euro angehoben werden. Diese Pauschalen sind steuer- und sozialabgabefrei.
Steuerliche Erleichterungen
Die Verwendung von Einnahmen gemeinnütziger Vereine oder Stiftungen ist stark reglementiert. Viele Einnahmen dürfen nur für gemeinnützige Zwecke und innerhalb bestimmter Fristen verwendet werden. Wenn alle Regeln nachweislich eingehalten werden, wird der gemeinnützige Verein oder die Stiftung auch steuerlich gefördert.
Folgende steuerlichen Regelungen und damit die Nachweispflichten sollen vereinfacht werden:
- Die Frist zur Mittelverwendung wird um ein Jahr verlängert. Bisher mussten gemeinnützige Organisationen ihre Einnahmen grundsätzlich innerhalb des folgenden Jahres verwenden.
- Die Bildung von „freien Rücklagen“ war auch bisher möglich. Die Bildung dieser Rücklagen soll erleichtert werden.
- Die Bildung von Rücklagen für Wiederbeschaffung werden in das Gesetz mit aufgenommen.
- Die Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen soll um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden.
Mit der Änderung dieses Gesetzes zur Vereinfachung wird sich der Bundesrat voraussichtlich im März befassen. Das Gesetz soll dann rückwirkend zum 01. Januar 2013 in Kraft treten.
Pressemitteilung der Bundesregierung
via: http://www.steuernsparen.de/tipps-zur-steuererklaerung/private-ausgaben/848-ehrenamt