Präventionsgesetz: Entwurf nennt Angebote des Sports

Gesetzesentwurf zum Präventionsgesetz sieht vor, dass Prävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird; es soll dabei auf die bessere Nutzung vorhandener Strukturen zurückgegriffen werden. So wird angestrebt, die Leistungen des Vereinssports zu nutzen und einzubeziehen.
In diesem Sinne zeichnet sich ein Erfolg der langjährigen und kontinuierlichen Bemühungen des DOSB ab. Die gesundheitsspezifischen Angebote der Sportvereine sowie der DOSB werden sowohl direkt im Gesetzestext als auch im Begründungsteil genannt. Explizit wird dort auch auf das Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT und das „Rezept für Bewegung“  verwiesen.
Es ist demnach ein klares Signal, dass die Qualität der Bewegungsangebote, insbesondere der mit dem Qualitätssiegel Sport pro Gesundheit/ PLUSPUNKT GESUNDHEIT.DTB von Politik und Bundesärztekammer geschätzt wird. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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