Beitragseinzug März 2017

Die Einzüge für die Mitgliedsbeiträge 2017 sind Anfang März durchgeführt worden. Dabei haben wir die Beträge für den Hauptverein getrennt von den Einzügen für die Sportabteilungen durchgeführt. Die Trennung der beiden Bereiche, Grundbeitrag und Sportbeitrag, sollte klarer sein. Deswegen wurden die Teileinzüge durchgeführt.

Diese getrennten Einzüge haben bei vielen Mitgliedern Verwirrung gestiftet und zu vielen Rückfragen in der Geschäftsstelle geführt.

Der erweiterte Vorstand hat in seiner Januar Sitzung unter anderem die Intervalle des Einzuges diskutiert. Der gemeinsame Vorschlag lautet, dies in Zukunft auf ein einheitliches vierteljährliches Intervall zu ändern. Hierzu ist jedoch eine Satzungsänderung notwendig, die frühestens 2018 beschlossen werden kann.

Der zweite Umstand, der zu Rückfragen führte, war die Höhe des Grundbeitrages. Hier sei darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Umsetzung des Beschlusses zur Beitragsordnung 2017 der Mitgliederversammlung aus dem März 2016 handelt. Der aktuelle Grundbeitrag beträgt 3 Euro.

Um hier noch einmal an den Hintergrund der Anpassung zu erinnern: Durch die Anmietung der Gymnastikhalle entstehen dem TSV1879 zusätzliche Kosten, die durch die Erhöhung aufgefangen werden sollen. Näheres dazu bei der Mitgliederversammlung am 24. März. Der Grundbeitrag an den Hauptverein trägt solidarisch alle allgemeinen Kosten, die nicht einer Abteilung alleine zugeordnet werden können.

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Schwimmfan
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