TSV1879 Hygienekonzept

Stand: 26. September 2020

Dieses Konzept gibt die jeweils aktuellen Vorschriften und Handlungsanweisungen für den Sportbetrieb in den Abteilungen wieder. Sollte es strengere Auflagen durch die Kommune, das Land oder den Bund geben, die in diesem Konzept noch nicht eingearbeitet sind, so gelten diese Auflagen unverzüglich.

Der Liga- und Wettkampfbetrieb wird nach den Vorgaben der Fachverbände gestaltet und hier nicht explizit gelistet. Bitte nutzt die entsprechenden Informationsseite der Fachverbände für Informationen über den aktuellen Status.

gesunden Menschenverstand einschalten

  • verhalte dich so, wie du es auch von anderen verantwortungsbewussten Teilnehmer*innen erwartest. Schütze deine Gesundheit und die von anderen!
  • AHA Regel einhalten: Abstand – Hygiene – Alltagsmasken.
  • Wir empfehlen die Nutzung der offiziellen Corona-Warn-App

Allgemeine Regeln die immer anzuwenden sind:

  • Wer Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sich krank fühlt oder Fieber hat darf auf keinen Fall am Sporttraining oder Wettkampf- und Ligabetrieb teilnehmen. Der/die Trainer*in kann im Verdachtsfall eine Person vom Training ausschließen.
  • (Urlaubs-)Rückkehrer aus Risikogebieten müssen die gesetzlichen Quarantäneregeln einhalten oder einen Nachweis über einen negativen Infektionstest nachweisen, bevor sie am Übungs- und Wettkampfbetrieb teilnehmen dürfen.
  • Abstand halten 1,5 m oder mehr. Einhaltung der Maskenpflicht gem. den aktuellen öffentlichen Vorgaben
  • Bei Kontaktsportarten die Vorgaben des/der Trainer*in einhalten
  • Handhygiene (regelmäßiges Händewaschen oder Desinfektion)
  • Niesetikette einhalten (in die Armbeuge niesen oder husten)
  • Anwesenheitsliste für jedes offizielle Vereinsangebot führen. Wir müssen Rückverfolgung über Teilnehmerlisten mit Namen, Anschrift und Telefonnummer unter Wahrung der Datenschutzvorgaben sicherstellen. Trainer*innen führen die Teilnehmerlisten und geben sie in der Geschäftsstelle ab. Wir archivieren die Listen für max. 4 Wochen.

Schwimmen Vorhalle

  • Nichtschwimmerkurse werden erst für Kinder ab 6 Jahren durchgeführt
  • Es gelten die Gruppeneinteilungen der TrainerInnen. Es besteht kein Recht auf eine beliebige Auswahl der Gruppe
  • Die Gesamtgruppenstärke ist beschränkt auf 12 TeilnehmerInnen, pro Umkleide 6 Personen
  • Handdesinfektion vor dem Betreten der Umkleide
  • Mund-Nasen-Schutz bis zum Becken
  • Die Anfangs- und Endzeiten, sind die Einlaß- und Ausgangszeiten, damit der Wechsel reibungslos läuft.
  • Die nachfolgenden Gruppen müssen draußen auf dem Schulhof warten.
  • Es gelten die Vorgaben der TrainerInnen, Sie haben Hausrecht und können TeilnehmerInnen die Teilnahme am Training verweigern

Umkleiden und Duschen:

  • persönliche Kleidung ist in der eigenen Sporttasche zu deponieren und in einem jeweils persönlichen Bereich des Sportlers abzulegen.
  • städtische Sporthallen:
    • Ab dem 12.08.2020 ist auch die Nutzung der Umkleide- und Duschräume in den Sportstätten wieder erlaubt.
    • Da die Größe der Umkleide- und Duschräume in den Hagener Sportstätten sehr stark variiert, kann pauschal keine Obergrenze an Personen genannt werden, die diese Räumlichkeiten zeitgleich nutzen dürfen. Daher ist auch hier stets darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.
      Bei größeren Gruppen muss durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass z.B. mehrere kleinere Gruppen die sanitären Räumlichkeiten nacheinander nutzen, um den Mindestabstand zu wahren.

Teilnehmerzahlen (ab 12. August 2020)

  • Hallensport = max. 30 Personen inklusive Trainer und Betreuer
  • Lehrschwimmbecken = 12 TeilnehmerInnen zzgl. Trainer
  • Outdoor = max. 30 Personen inklusive Trainer und Betreuern
  • andere Räume = max. 10 – oder weniger, wenn dies die Abstandsregeln (1,5 m) erforderlich machen.
  • Die Sporthalle / Gymnastikhalle / Schwimmhalle darf nur durch die Trainingsteilnehmer/innen und der/dem Trainer/in  betreten werden. Der Zutritt von Eltern, Gästen und Zuschauern etc. ist nicht gestattet.

Sportstätten

  • in den städtischen Sportstätten gelten die o.g. Vorgaben. Sollte die Stadt Hagen durch Aushang in den Hallen oder durch Aufforderung durch berechtigtes Personal weitere Auflagen machen, sind diese zu befolgen. Dazu gelten diese städtischen Vorgaben.
  • Gymnastikhalle: Verhalten gem. Aushang
  • Vereinsheim: Verhalten gem. Aushang
  • Beachplatz: gem. den o.g. Auflagen
  • Lehrschwimmbecken: Nutzung gem. den Hygienauflagen Lehrschwimmbecken folgt bitte den Anweisungen unserer Trainer
  • Westfalenbad – Sportbereich:
    • Wasserball im Rahmen der SG  Wasserball Hagen nach dem Hygienekonzept von SV Hagen 94.
    • Wir planen keine Kindergruppen nach den Sommerferien NRW.
    • Die Aquafitness Gruppen werden direkt über die Wiederaufnahme der Angebote informiert.

Geschäftsstelle

  • die Geschäftsstelle öffnet wieder ab dem 1. Juli 2020
  • es gilt Maskenpflicht
  • Besucher dürfen sich nur im Eingangsbereich aufhalten.
  • Es darf sich maximal eine Person im Eingangsbereich aufhalten.

Spaß am Sport erhalten!

  • Wir wünschen dir auch unter diesen besonderen Bedingungen Spaß und Erholung bei und durch den Sport.

Vorhaller Turn- und Spielverein von 1879 e.V.
DER VORSTAND

Hygienekonzepte der Abteilungen

Basketball

Boule

  • es gelten die o.g. Vorgaben. Besondere Auflage: es wird jeweils nur das eigene Schweinchen geworfen und nur die eigenen Kugeln angefasst.

Schwimmen

Über sandmaster

Schwimmfan
Dieser Beitrag wurde unter Abteilungen, Basketball, Boule-Petanque, Darts, Gymnastikhalle, Karate, Leichtathletik, Liga, Schwimmen, Sportkurse, Turnen, Turniere, Vereinsheim, Volleyball, Wettkampf abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu TSV1879 Hygienekonzept

  1. Pingback: aktuelles Sportkonzept | Vorhaller Turn- und Spielverein von 1879 e.V.

Kommentare sind geschlossen.