Hygienekonzept Lehrschwimmbecken Vossacker
Je nach Vorgabe durch den/die Übungsleiter*in werden die Gruppen geschlossen eingelassen. Bis dahin bitte ausserhalb der Halle vor der Eingangstür warten.
Außer beim eigentlichen Sporttreiben gilt in geschlossenen Räumen weiterhin eine Maskenpflicht. D.h. Im Flur und Umkleide gilt Maskenpflicht (Vorgabe der Stadt Hagen)
In den Umkleiden und den Duschen gilt allgemein ein Abstandsgebot von 1,5 m
Die Duschen sind so kurz wie möglich zu nutzen. Denkt bitte daran, dass wir die Umkleiden jeweils für eine Übungsgruppe geplant haben. Damit es nicht zu Vermischungen zwischen den Gruppen kommen kann haben wir die Umkleidezeiten entsprechend geplant. Bitte haltet euch an die Vorgaben für die Umkleidezeit.
Die Gestaltung der Übungseinheit und die Platzzuweisung auf den Sportflächen obliegt dem/der Übungsleiter*in.
Vorgaben im Westfalenbad (Quelle: https://www.westfalenbad.de/aktuelles/ (am 3.9.2021)
Der Besuch im Westfalenbad wird leichter und noch entspannter. Mit der seit Montag, 23. August 2021, bzw. mit Anpassung vom Montag, 23.08.2021, gültigen Corona-Schutzverordnung wurden viele Einschränkungen aufgehoben.
Diese Regelungen gelten aktuell:
- Die Kontaktdatenerfassung entfällt.
- Für den Einlass ist ein 3G-Nachweis (getestet, genesen oder geimpft) erforderlich.
Die Nachweispflicht besteht nicht für Kinder unter sechs Jahren und Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird eine Bescheinigung der Schule als Testnachweis benötigt. - Im Westfalenbad ist wieder eine bereichsübergreifende Nutzung möglich. Das heißt, Saunagäste können wieder das Freizeit- und Sportbad besuchen und Gäste des Freizeitbades haben wieder Zugang zum Sportbad.
- Die maximale Anzahl der gleichzeitig anwesenden Gäste ist nur noch im Freizeitbadbereich begrenzt. Über die aktuelle Auslastung informiert das Westfalenbad mit einer Ampeldarstellung auf der Startseite. Bei Grün sind noch ausreichend Kapazitäten vorhanden, bei Gelb nähert sich die Auslastung der Obergrenze und bei Rot ist kein Besuch mehr möglich.
- Grundsätzlich gilt: Für den Einlass ist nach wie vor eine medizinische Maske nötig und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind in allen Badbereichen einzuhalten.