Liebe Freunde*innen des Schwimmsportes,
morgen, also am 04.03.2022, tritt eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Sie ist bis zum 19.03.2022 gültig und bringt für den Sport grundlegende Vereinfachungen. Sport ist ab sofort grundsätzlich mit 3G möglich.
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung.
Zusätzliche Vereinfachungen gelten dabei weiterhin:
- · Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Siesind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- · Schüler*innen ab 18 Jahre: können einen Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Alles weitere findet sich in der beiliegenden Tabelle.
Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Und grundsätzlich ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Normalität, auch wenn dies in der aktuellen Situation sicherlich nicht die Erleichterung auslöst, die wir uns alle gewünscht haben.
Unabhängig von diesen weiteren Lockerungen empfehlen wir unverändert, sich impfen zu lassen und bitten alle Sporttreibenden und Sportvereine darum, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.
Bleibt zuversichtlich!
Frank Rabe
Generalsekretär
Dipl.-Kfm./Dipl.-Inf.(FH)/LL.M.(com.)